Wie heute zu lesen, argumentiert die Deutsche Telekom im Prozess um den dritten Börsengang im Sommer des Jahres 2000 damit, dass die T‑Aktie keine ‘Volksaktie’, sondern ein spekulatives ‘New Economy Papier’ gewesen sei. Wer also Verluste damit erlitten hat, braucht sich hinterher nicht zu wundern. Das ist schliesslich bei fast allen Aktien in der damaligen Hochphase der Börsenspekulation so gewesen.
Komisch nur, dass der volkstümliche Schauspieler Manfred Krug in landesweit bekannten Fernsehspots für die Volksaktie geworben hat. Komisch, dass damals der Eindruck ermittelt wurde, ein solideres Unternehmen und eine bessere Wertanlage als die T‑Aktie sei nicht zu finden.
Niemals würde ich eine Aktie der Deutschen Telekom kaufen, ob nun in einem Börsen-Hype oder einer Baisse. Und Aktionäre dieses Unternehmens müssen einem auch normalerweise nicht leid tun. Dies ist aber ein anderer Fall: Wenn die Anwälte der Telekom allen Ernstes mit dieser Argumentation in den Prozess gehen, liegt die Vermutung eines (damaligen) Anlagebetrugs nahe. Deutlich wird zumindest die zynische Haltung des T‑Managements ihren (Klein-)Aktionären gegenüber. Und — mal unter uns: was bitte hat die Telekom mit der New Economy zu tun?